Nur die “Harten” kommen in den Garten…
… denn im Garten geht es schon mal rauher zu. Wer Gartenarbeit liebt, darf nicht zimperlich sein. Kleinere und größere Verletzungen sind an der Tagesordnung.
Motorgetriebene Rasenmäher, bärenstarke Häcksler und messerscharfe Scheren: Da liegt es auf der Hand, dass schon die kleinste Unachtsamkeit zu schwersten Verletzungen führen kann. Nicht nur erfahrene Ambulanz-Ärzte wissen, dass gerade für Gärtner eine Unfallversicherung so wichtig ist wie Hacke und Schaufel.
Der Beruf des Gärtners wird deshalb von nahezu allen Unfallversicherungen in die Gefahrengruppe “B” eingestuft. Die Gefahrengruppe “B” gilt für körperlich-handwerkliche Berufe. Der Beitrag ist wesentlich teurer als in der günstigsten Einstufung (Gefahrengruppe “A”). Doch wie immer gilt: Keine Regel ohne Ausnahme…
Spezialeinstufung für Gärtner-Berufe
Die NV-Unfallversicherung (ein mehrfach prämierter Traditionsversicherer aus Ostfriesland) bietet Gärtnern ganz besonders günstigen Unfallschutz. Die Spezialeinstufung gilt für Ziergärtner, Landschaftsgärtner, Dachgärtner, Friedhofsgärtner und alle sonstigen Berufsbilder im GaLaBau.
Anders als bei vielen anderen Versicherern berechnet die NV-Versicherung auch für Gärtner-Berufe den preisgünstigsten Tarif der Gefahrenklasse “A”. Dies bringt im Einzelfall bis zu 50 Prozent Beitragsersparnis im Vergleich zu herkömmlichen Angeboten.
Wer sein Sparpotenzial selbst berechnen möchte, findet im Internet einen kostenlosen Online-Rechner. Die überaus attraktive Einstufung gilt nicht nur für Gärtner. Auch andere handwerkliche Berufe können in gleicher Art und Weise profitieren. Ein kostenloser Vergleich lohnt in jedem Fall. Mehr Infos unter www.beste-unfallversicherung.de/fuer/handwerker-normales-risiko/
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